Die Ständige Impfkommission (Stiko) wurde 1972 als unabhängiges Expertengremium im Bereich des damaligen Bundesgesundheitsamtes geschaffen. Seit 2001 ist sie im deutschen Infektionsschutzgesetz verankert, ihre Empfehlungen gelten als medizinischer Standard. Seit 2007 entscheidet der sogenannten Gemeinsame Bundesausschuss, das Leitungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung, auf der Basis der Stiko-Beschlüsse über seine allgemeinen Impfrichtlinien.
Die Stiko besteht aus zwölf bis 18 Experten aus unterschiedlichen Fachgebieten, die vom Bundesgesundheitsministerium in Berlin nach Abstimmung mit den obersten Gesundheitsbehörden der Bundesländer im Regelfall alle drei Jahre neu berufen werden. Die Aufgabe ist ehrenamtlich. Organisatorisch unterstützt wird die Arbeit der Stiko von einer Geschäftsstelle im Robert-Koch-Institut (RKI).
Das Bundesgesundheitsministerium und die Länder-Gesundheitsbehörden können an Sitzungen der Stiko teilnehmen. Gleiches gilt für den Gemeinsamen Bundesausschuss, das RKI und andere Bundesinstitute wie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das für die Sicherheit von Arzneimitteln zuständig ist. Ein Stimmrecht haben sie aber nicht.
Aufgabe der Stiko ist eine umfassende Bewertung des Nutzens von Impfungen auf wissenschaftlicher Basis. Die Experten beurteilen, ob und gegebenenfalls für welche Bevölkerungsgruppen eine Immunisierung sinnvoll ist. Die Kommission bezieht dabei neben einem individuellen Nutzen-Risiko-Profil ausdrücklich ein, welche Auswirkungen dies auf das Krankheitsgeschehen insgesamt hätte - also ob es gute epidemiologische Gründe gibt, eine Impfung zum Standard zu machen und die Kosten der Allgemeinheit aufzuerlegen.