Privatschulen in Baden-Württemberg müssen für ihre Anerkennung keinen Religionsunterricht anbieten. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil gab der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim der Berufung einer privaten Schulträgerin statt und bestätigte damit frühere Rechtsprechung. Demnach darf die staatliche Schulaufsicht die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule nicht vom Fach Religion abhängig machen.
In der Vorinstanz entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen im vergangenen Jahr, dass eine sogenannte Ersatzschule ohne Religionsunterricht keinen Anspruch auf Anerkennung habe. Allerdings hatte der Verwaltungsgerichtshof als höchstes Verwaltungsgericht des Landes bereits 2018 in einem anderen Verfahren im Sinn der Privatschulbetreiber entschieden.