Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am Donnerstag bei ihrer Plenarsitzung in Mainz eine richtungweisende Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen beschlossen. Die Vereinbarung wird in einem nächsten Schritt der Ministerpräsidentenkonferenz vorgelegt, wie das KMK-Sekretariat weiter mitteilte. Die KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem "historischen Tag für die Bildung in Deutschland".
Die Ländervereinbarung tritt an die Stelle des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik auf dem Gebiete des Schulwesens in der Fassung vom Oktober 1971. Dieses 50 Jahre alte Abkommen der Ministerpräsidenten wurde in den vergangenen Jahrzehnten von der Kultusministerkonferenz weiterentwickelt, wenn jeweils aktuelle Herausforderungen dies verlangten.
In der Ländervereinbarung werden den Angaben zufolge in insgesamt 44 Artikeln zentrale Fragen der Qualitätssicherung, übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung in den Ländern sowie die Aufgaben der am Schulwesen Beteiligten beschrieben. Sie formuliert auch allgemeine Regelungen wie die Ferienregelung, die Gliederung und Organisation des Schulsystems und Fragen der Lehrerbildung.
Mit dem Abkommen richten die Länder eine Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz ein. Aufgabe dieser Einrichtung ist die Beratung der Länder bei der Weiterentwicklung des Bildungswesens und im Umgang mit seinen Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für die Sicherung und Entwicklung der Qualität, die Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie die Entwicklung mittel- und längerfristiger Strategien für Bildungsthemen, die für die Länder in ihrer Gesamtheit relevant sind.
In Verbindung mit der Ländervereinbarung verständigten sich die Länder in der KMK auf eine Reihe von "Politischen Vorhaben", die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. So verpflichten sich die Länder beispielsweise im Bereich der Qualitätssicherung, die in der Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz beschriebenen Instrumente wie Bildungsstandards, nationale und internationale Vergleichsstudien, Abituraufgabenpool, Vergleichsarbeiten und Bildungsberichterstattung in landesspezifische Systeme der Qualitätssicherung einzubinden.
Hubig erklärte, die KMK habe mit der Ländervereinbarung und mit der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission "wegweisende Entscheidungen getroffen, die weit über den heutigen Tag hinaus wirken und den Bildungsstandort Deutschland nachhaltig stärken werden". "Die Menschen haben den Wunsch nach mehr Einheitlichkeit bei der Bildung und diesem Wunsch kommen wir nach."
Die KMK lege eine Ländervereinbarung vor, "die sich ganz klar zur Zusammenarbeit der Länder bekennt und uns zu mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit führt". Im Vordergrund stünden dabei die Qualität und die inhaltliche Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesens.
"Das war ein Kraftakt für alle Beteiligten, aber wir haben es geschafft - neben dem Management einer Krise, wie sie das Nachkriegsdeutschland noch nicht erlebt hat", fügte die KMK-Präsidentin hinzu. "Die Ländervereinbarung betont die gemeinsame Struktur des Bildungssystems in Deutschland und den Willen über die gesamte Bildungskette hinweg noch mehr zusammenzuwachsen."