Im Streit um Äußerungen im Zusammenhang mit der Fördergeldaffäre im Bundesbildungsministerium ist die in den einstweiligen Ruhestand versetzte Staatssekretärin vorerst vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Minden entschied am Freitag laut Mitteilung im Eilverfahren, dass der früheren Forschungsstaatssekretärin Sabine Döring kein Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer in einer Pressemitteilung des Ministeriums getätigten Aussage zustehe. Die Beamtin war im Juni in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.

Hintergrund war eine angebliche förderrechtliche Prüfung gegen Hochschullehrer, die sich in einem offenen Brief hinter propalästinensische Proteste an Universitäten gestellt hatten. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) betonte, keine solche Prüfung veranlasst zu haben. In einer Pressemitteilung vom 16. Juni wurde der Staatssekretärin die Verantwortung für die Prüfung zugewiesen und ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand angekündigt.

Im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung schilderte Stark-Watzinger später, ihre Staatssekretärin habe die Fachebene des Ministeriums telefonisch mit "einer juristischen Prüfung" des offenen Briefs beauftragt. Dies habe "als rechtliche und förderrechtliche Prüfung verstanden werden können". Eine Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen sei aber von Döring nicht beabsichtigt gewesen und auch nicht weiterverfolgt worden.

Aus Sicht von Döring war die Pressemitteilung dahingehend zu verstehen, dass sie die Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen erbeten habe. Dies beurteilte das Gericht hingegen anders. Es befand, dass die Presseerklärung eben nicht besagte, dass die Staatssekretärin "eine Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen bei den zuständigen Fachreferaten erbeten habe". Auch für einen "unvoreingenommenen Durchschnittsempfänger" sei die Mitteilung so nicht zu verstehen gewesen.

Die Formulierung der Presseerklärung deutete laut Gericht vielmehr darauf hin, dass die Staatssekretärin nicht diejenige war, welche die Prüfung der förderrechtlichen Konsequenzen angefordert hatte. Stattdessen sei sie der Pressemitteilung zufolge lediglich für den Prüfauftrag verantwortlich gewesen und habe sich dabei möglicherweise missverständlich ausgedrückt, erklärte das Gericht.

Zudem entschied das Gericht, dass die Staatssekretärin ebenfalls keinen Anspruch hat, vor der am Montag tagenden Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der Unionsbundestagsfraktion zur Fördergeldaffäre auszusagen. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.