Die Universität Potsdam sieht nach Plagiatsvorwürfen einen Anfangsverdacht bei der Promotion der Bundestagsabgeordneten Saskia Ludwig (CDU). Es bestehe ein "hinreichender Anfangsverdacht", sagte am Dienstag eine Sprecherin der Universität der Nachrichtenagentur AFP. Deshalb werde nun eine Vorprüfung eingeleitet und Ludwig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sollte sich der Verdacht erhärten, soll demnach die zuständige Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens die Promotionsschrift überprüfen.

Diese untersuche dann die in Frage stehenden Textstellen und übergebe dem Präsidenten der Universität am Ende eine Handlungsempfehlung.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatte am 20. Juli zuerst über die Plagiatsvorwürfe berichtet. Demnach soll der Luxemburger Journalist und Plagiatsexperte Jochen Zenthöfer bei der Dissertation zahlreiche ungekennzeichnete Textübernahmen festgestellt haben.

Ludwig hatte ihre Promotionsschrift 2007 an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam eingereicht. Sie trägt den Titel "Die Aufgabenauslagerung in Landesbetriebe im Bundesland Brandenburg und anderen ausgewählten Bundesländern".

Die CDU-Abgeordnete veröffentlichte nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Onlinedienst X einen Link zu ihrer Dissertation. "Jeder kann sich so sein eigenes Bild machen", schrieb sie dazu.

Die 57-jährige war von 2019 bis 2021 im Bundestag und ist seit der Wahl in diesem Jahr erneut im Parlament. Von 2010 bis 2012 stand sie der CDU in Brandenburg als Landesvorsitzende vor, zudem saß sie von 2004 bis 2025 im dortigen Landtag. Vor der letzten Bundestagswahl sprach sich Ludwig für eine Koalition der Union mit der AfD aus.

Die CDU-Abgeordnete gilt als eine der größten Kritikerinnen der SPD-Kandidatin für das Amt der Richterin am Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf. Ludwig hält diese für ungeeignet und unwählbar. Die Politikerin hatte zudem gefordert, solange Plagiatsvorwürfe gegen die Potsdamer Professorin nicht restlos ausgeräumt seien, müsse sie ihr Amt am Lehrstuhl für öffentliches Recht ruhen lassen.

Die Besetzung von drei Richterstellen am Verfassungsgericht war am 11. Juli im Bundestag gescheitert, weil die Unionsfraktion die zuvor in der Koalition vereinbarte Zustimmung zur Wahl von Brosius-Gersdorf verweigerte. Die Abstimmungen wurden daraufhin abgesetzt. Die Union begründete ihr Vorgehen mit Plagiatsvorwürfen gegen Brosius-Gersorf, die sich laut einem Gutachten jedoch inzwischen als haltlos herausstellten.