In Großbritannien sind die Eltern eines todkranken Kindes vor Gericht erneut mit ihren Bemühungen unterlegen, die lebenserhaltenden Maßnahmen für das Baby zu Hause abbrechen zu lassen statt im Krankenhaus. Der Court of Appeal, das zweithöchste Berufungsgericht des Landes, wies am Freitag eine Klage der Eltern der im Februar geborenen Indi Gregory ab.

Das Gericht bestätigte damit die Einschätzung unterer Instanzen, dass die Einstellung der Versorgung außerhalb einer medizinischen Einrichtung "zu gefährlich" sei.

Der Fall der am 24. Februar geborenen Indi beschäftigt die Öffentlichkeit in Großbritannien seit Längerem. Bei dem Mädchen wurde eine schwere und unheilbare mitochondriale Erkrankung diagnostiziert, durch die die Energieerzeugung in den Körperzellen unterbunden wird.

Die Eltern Claire Staniforth und Dean Gregory wollen das Kind zur Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen nach Hause holen - was die behandelnden Ärzte wie die Gerichte aufgrund "klinischer Komplikationen" ablehnen.

In den Fall hatte sich zuletzt auch die italienische Regierung eingeschaltet: Das Kabinett der ultrarechten Regierungschefin Giorgia Meloni gewährte Indi Gregory die italienische Staatsbürgerschaft. Ihre Eltern wollten das Kind zur Behandlung in das im Eigentum des Vatikan befindliche Bambino-Gesù-Krankenhaus in Rom überführen lassen, was ein britisches Gericht jedoch ebenfalls ablehnte.

Indis Eltern werden von der christlichen Interessengruppe Christian Concern vertreten. Der Verein zitierte den Vater Dean Gregory in einer Erklärung mit den Worten, seine Frau und er seien "angewidert von einer weiteren einseitigen Entscheidung der Richter". Beide würden weiterhin dafür "kämpfen", dass ihre Tochter die Möglichkeit habe, "bis zum Ende zu leben".