Im Streit um Äußerungen im Zusammenhang mit der Fördergeldaffäre im Bundesbildungsministerium ist die in den einstweiligen Ruhestand versetzte Staatssekretärin vor Gericht endgültig gescheitert. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden, wie es am Donnerstag mitteilte. Damit hat die frühere Forschungsstaatssekretärin Sabine Döring keinen Anspruch auf Unterlassung hinsichtlich einer in einer Pressemitteilung des Ministeriums getätigten Aussage. Die Beamtin wurde im Juni in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Hintergrund war eine angebliche Prüfung möglicher Konsequenzen, auch in Bezug auf Fördermittel, gegen Hochschullehrer, die sich in einem offenen Brief hinter propalästinensische Proteste an Universitäten gestellt hatten. Die damalige Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) betonte, eine solche Prüfung nicht veranlasst zu haben. In einer Pressemitteilung vom 16. Juni wurde die Staatssekretärin für die Prüfung verantwortlich gemacht. Daraufhin wurde sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Stark-Watzinger bekräftigte dies Ende Juni in einer Sitzung des Bundestagsbildungsausschusses. Ihre Staatssekretärin habe die Fachebene des Ministeriums telefonisch mit "einer juristischen Prüfung" des offenen Briefs beauftragt. Dies habe "als rechtliche und förderrechtliche Prüfung verstanden werden können". Eine Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen sei aber von Döring nicht beabsichtigt gewesen und auch nicht weiterverfolgt worden.

Aus Sicht Dörings war die Pressemitteilung dahingehend zu verstehen, dass sie die Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen erbeten habe. Das Verwaltungsgericht beurteilte dies anders, was das OVG nun bestätigte. Es befand, dass ein "unvoreingenommener Durchschnittsempfänger" die Presseerklärung so verstehe, dass "eine förderrechtliche Prüfung erbeten wurde, die auf einen missverständlich formulierten und daher inhaltlich unklaren Prüfauftrag der Antragstellerin zurückging".

Die Pressemitteilung enthalte keine unwahren Tatsachen, entschied das OVG weiter. Zudem habe Döring selbst "wiederholt von einer missverständlichen Auftragserteilung gesprochen, die den Prüfinhalt für den Adressaten unklar ließ". Der Beschluss des OVG ist nicht mehr anfechtbar. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.