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Links die luxemburgische Flagge mit der "Gëlle Fra" im Hintergrund; Rechts: Prof. em. Dr. Michel Pauly
Jedes Jahr am 23. Juni feiern wir Luxemburgs Nationalfeiertag. Offiziell gilt er als Geburtstag des Großherzogs. Doch was ist eigentlich das Geburtsdatum des Staates - wann und wie wurde Luxemburg eigenständig? Darüber sprachen wir mit dem Historiker Prof. em. Dr. Michel Pauly.
Auf dem Wiener Kongress im Jahr 1815 wurde Europa neu aufgeteilt. Damals wurde ein großes niederländisches Königreich gegründet und Luxemburg, zu der Zeit nur ein Département Frankreichs, zu einem Großherzogtum erhoben. Das Land war also wiedergeboren – aber auch schon ein richtiger Staat?
Michel Pauly: Ich bin heute nicht mehr der Meinung, dass auf dem Wiener Kongress 1815 ein Staat Luxemburg geschaffen wurde. Das Ziel war damals, ein Gleichgewicht zwischen Preußen und Frankreich herzustellen. Damit die beiden Mächte nicht wieder aneinandergerieten, brauchte man im Westen einen Pufferstaat. England schlug vor, die Region des einstigen Herzogtums Luxemburg zum Großherzogtum zu machen, dem König der Niederlande zu übertragen und zugleich Preußen zu erlauben, in der Stadt Luxemburg eine Bundesfestung mit Bundesgarnison zu etablieren.
Diese Lösung sollte für ein Gleichgewicht der Kräfte sorgen und setzte sich durch. Im Vertrag des Wiener Kongresses heißt es wörtlich, übersetzt ins Deutsche: „Der Teil des ehemaligen Herzogtums … wird dem souveränen Fürsten der Vereinigten Provinzen, dem heutigen König der Niederlande, zur dauerhaften Nutzung überlassen – für ihn und seine Nachfolger in vollem Eigentum und mit voller Souveränität.“
Daraus haben Luxemburger Historiker in der Vergangenheit geschlussfolgert, dass Luxemburg in diesem Moment zum Staat erhoben wurde. Die Grenzen des Landes wurden ja in diesem Vertrag klar definiert. Der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg behandelte das Großherzogtum aber wie die 18. Provinz der Niederlande. Er wendete also für Luxemburg dieselben Gesetze an wie in den übrigen Niederlanden. Historiker wie Gilbert Trausch leiteten daraus ab, dass der König damals gegen den Wiener Kongress verstieß und den Vertrag verletzte.
Heute sehen Historiker, und auch Sie selbst, dies also anders?
Michel Pauly: Genau. Diese Frage ist ein gutes Beispiel dafür, wie auch in den Geisteswissenschaften der Erkenntnisfortschritt kollektiv durch argumentative Auseinandersetzung erfolgt. Denn es gibt noch eine andere Historiker-Denkschule. Diese vertritt die Ansichten des holländischen Königs und argumentiert: Der König erhielt Luxemburg als persönlichen Besitz. Also war es sein gutes Recht, daraus die 18. Provinz der Niederlande zu machen. Außerdem protestierte kein Unterzeichner des Wiener Kongresses dagegen, wie er Luxemburg behandelte. Jüngere Historiker wie Guy Thewes haben sich intensiv damit auseinandergesetzt und die Vorbereitungsarbeiten zum Wiener Vertrag untersucht1.
Thewes zufolge darf man den Begriff der „vollen Souveränität“ aus dem Wiener Vertrag nicht wie heute verstehen. Denn er bezieht sich nicht auf den Staat, sondern auf die Person des Königs. Luxemburg war also Teil der vereinigten Niederlande und kein eigenständiger Staat. Der Titel „Großherzogtum“ ist demnach kein Beleg für Eigenständigkeit. Auch das Rheinland oder Hannover trugen damals den Titel Großherzogtum, ohne jemals souveräne Staaten zu sein. Der holländische König war also legitimer Herrscher über Luxemburg und Luxemburg noch kein eigener Staat.
Luxemburg seit 1815 als Staat zu verstehen, war also eher Wunschdenken?
Michel Pauly: In gewisser Hinsicht ja. Und so wurde dem König vorgeworfen, die Luxemburger fälschlicherweise als Untertanen zu behandeln, viel zu hohe Steuern zu erheben und eine Sprachenpolitik zu betreiben, mit der viele Bürger nichts anfangen konnten. Denn Niederländisch sollte Verwaltungssprache werden. Als sich die Belgier 1830 gegen den holländischen König erheben, machen die Luxemburger also mit – mit Ausnahme der Stadt Luxemburg. Dort beteiligt man sich nicht an der Revolution. Denn hier leben viele Staatsbeamte, die in der holländischen Verwaltung arbeiten und ihr Gehalt von dort beziehen, und hier sorgt die preußische Garnison für Ruhe und Ordnung.
Was genau passiert dann 1830 mit Luxemburg – wird das Land nun selbständig?
Michel Pauly: Dem holländischen König wird das Problem 1830 bewusst. Noch im Oktober erlässt er eine Proklamation, in der er verfügt: Der Wiener Kongress hat dem König zwei voneinander unabhängige Herrschaftsgebiete übertragen – das Königreich der Niederlande und das Großherzogtum Luxemburg. Da ändert er also selbst seine Auffassung von Souveränität. Zugleich kommen England und Frankreich den Belgiern zu Hilfe. Auf der Londoner Konferenz Ende 1830 erklären die Mächte, dass Belgien das Recht auf Unabhängigkeit hat – und zum neuen Königreich gehörte auch Luxemburg, mit Ausnahme der Hauptstadt.
In einem Erlass vom 31. Dezember 1830 verfügt der niederländische König schließlich, dass Luxemburg ab dem 1. Januar 1831 eine eigene Regierung erhält, also getrennt von Holland. Der Luxemburger Verfassungsrechtler Luc Heuschling schließt daraus, dass dieses Datum die eigentliche Geburtsstunde Luxemburgs als Staat ist. Denn fortan wird Luxemburg rechtlich vom Königreich der Niederlande getrennt verwaltet.
Wann genau ist ein Staat denn überhaupt „unabhängig“ - wie wird das definiert?
Michel Pauly: Es gibt drei Kriterien: Erstens braucht ein Staat ein klar definiertes Staatsterritorium, und das war für Luxemburg ab 1815 ja der Fall. Zweitens braucht es eine autonome Regierung, die eigene Gesetze erlassen kann – das wurde 1831 möglich. Drittens braucht ein Staat ein eigenes Staatsvolk. Hier gibt es allerdings die Einschränkung, dass Luxemburgs Regierung 1831 nur über die Hauptstadt herrschen kann. Der Rest ist zu dieser Zeit immer noch in belgischer Hand, und mehrere Luxemburger sind Abgeordnete im Brüsseler Parlament.
Also ist Luxemburg 1831 noch nicht wirklich eigenständig? Es wird ja immer 1839 als „Jahr der Unabhängigkeit“ proklamiert?
Michel Pauly: Prof. Heuschlings Hypothese ist meiner Ansicht nach juristisch korrekt, aber historisch kein Fakt, da die Regierungsautonomie nicht über die Stadt hinausreicht. Immer mehr Einwohner verlassen die Stadt. Im restlichen Territorium gelten weiter die liberaleren belgischen Gesetze. Letztlich sieht der holländische König ein, dass dieser komplizierte Zustand so nicht anhalten kann. Er gibt nach und findet ein Arrangement mit Belgien. Und so wird Luxemburg auf dem Londoner Kongress von 1839 aufgeteilt. Ein Teil wird Belgien zugesprochen, der andere Teil wird zum Großherzogtum Luxemburg in den Grenzen, wie sie noch heute gelten.
Die Unabhängigkeit war also eher eine Entwicklung als ein Ereignis…
Michel Pauly: Ja. Luxemburgs Unabhängigkeit entstand nicht durch einen einzigen Gründungsakt, sondern entwickelte sich in Etappen. Allerdings wurde das Datum 1839 hundert Jahre später, 1939, aus aktuellen politischen Gründen bewusst hochgespielt: Die Regierung wollte die Unabhängigkeit des Landes hervorstreichen, um ein Zeichen gegen Nazi-Deutschland zu setzen. Außerdem darf man das nationale historische Bewusstsein nicht unterschätzen. Im Volksgeist ist das Datum von 1839 hängen geblieben, es wurde 1939, 1989 und 2014 groß gefeiert.
Was ist mit Daten wie 1848, als Luxemburg seine erste Verfassung verabschiedete? Oder 1890, als das Land seine eigene Dynastie erhielt?
Michel Pauly: Die eigene Verfassung war sicher ein weiterer Meilenstein, der den Staat stärkte. Die Unabhängigkeit verfestigte sich nach und nach über den Aufbau von Gesetzen, Verwaltung und Beamten, Armee, Währung, staatlichen Institutionen und Symbolen. 1867 wurde Luxemburg zu ewiger Neutralität verpflichtet. 1890, nach dem Tod von König Wilhelm III., endete für die Luxemburger Monarchie die Personalunion mit den Niederlanden. Mangels männlicher Nachkommen des Königs ging Luxemburg an den nächsten männlichen Verwandten - den Cousin Adolf von Nassau-Weilburg. Dabei wechselte aber nur die Staatsspitze.
Hat Luxemburg eine ganz besondere Gründungsgeschichte? Und wird dazu weiter geforscht?
Michel Pauly: Nein, die Geschichte unserer Unabhängigkeit ist nicht außergewöhnlich. Die jüngeren Historiker, die sich mit der Gründungsgeschichte Luxemburgs befasst haben, kamen letzten Endes zur gleichen Schlussfolgerung. Der Luxemburger Staat wurde 1831 auf dem Papier gegründet, voll funktionsfähig wurde er aber erst 1839.
Verstanden sich Menschen, die in Luxemburg lebten, damals auch schon als ein Volk?
Michel Pauly: In der Tat sind dies alles rein formale Kriterien, um zu beschreiben, was einen Staat ausmacht. In meinen Augen sollte man sich fragen: Ab wann fühlt sich auch das Volk, das dort lebt, als Staatsvolk? Diese Anfänge eines Luxemburger Nationalgefühls entwickelten sich im späten 19. Jahrhundert. Denken Sie an das Jahr 1859, als Luxemburg die erste internationale Eisenbahnverbindung eröffnete und Michel Lentz das patriotische Lied „De Feierwon“ verfasste, mit der berühmten Schlusszeile „Mir wëlle bleiwe wat mir sinn“.
Die antideutsche Stimmung in Luxemburg nach der deutschen Besetzung des Landes im Ersten Weltkrieg verstärkte die Luxemburger Identität weiter. Ein Volk wächst zusammen, wenn es einen gemeinsamen Feind hat. Diese Erfahrung schärfte das Bewusstsein vieler Luxemburger für die eigene staatliche Unabhängigkeit. Die Annexion des Landes im Zweiten Weltkrieg durch Nazi-Deutschland brachte die Bildung der nationalen Identität dann zum Abschluss.
Und heute?
Michel Pauly: Heute lebt eine Großzahl von Menschen bei uns, die keinen Luxemburger Pass besitzen, sich aber durchaus als zum Land zugehörig fühlen. Ich habe schon in meiner Rede zur Unabhängigkeitsfeier von 2014 darauf hingewiesen, dass sich nationale Identität entwickelt und nicht mehr nur an einem Pass oder einer gemeinsamen Sprache festgemacht werden kann, sondern an dem Willen, gemeinsam in demselben Staat zu leben. Bringt die Gesellschaft es fertig, so eine Idee von Identität zu leben? Das wird die Zukunft zeigen.
Meilensteine der Staatswerdung Luxemburgs
1815 – Der Wiener Kongress: Entstehung und Personalunion
Luxemburg wird auf dem Wiener Kongress zu einem Großherzogtum erhoben und dem niederländischen König unterstellt. Gleichzeitig wird das Land Mitglied des Deutschen Bundes, weshalb eine preußische Garnison in die Festung Luxemburg einzieht. Die Verfassung des Königreichs der Niederlande stellt Luxemburg allen anderen Provinzen gleich, außer was die Beziehungen zum Deutschen Bund anbelangt.
1830 – Die Belgische Revolution: Die innere Spaltung
Luxemburg schließt sich größtenteils der belgischen Revolution gegen die niederländische Herrschaft an. Nur die Hauptstadt bleibt unter Kontrolle des Königs und der preußischen Festung. Diese Phase der Instabilität zwingt die europäischen Großmächte dazu, eine dauerhafte diplomatische Lösung für den Status Luxemburgs zu suchen.
1831 – Der erste Schritt zur Autonomie
Als Reaktion auf die belgische Revolution und den Londoner Vertrag gewährt König-Großherzog Wilhelm I. Luxemburg ab dem 1. Januar 1831 eine eigene Regierung und Verwaltung. Betroffen ist aber nur die Hauptstadt, da der Rest des Landes Teil Belgiens ist.
1839 – Der Londoner Vertrag: Die Geburtsstunde in heutigen Grenzen
Im Vertrag von London wird das Großherzogtum geteilt: Der französischsprachige Westteil fällt an Belgien, der deutschsprachige Ostteil besteht als eigenständiger Staat in Personalunion mit den Niederlanden fort. Dieser Gebietsverlust fixiert die heutigen Landesgrenzen und festigt Luxemburgs Eigenständigkeit.
1848 – Die erste liberale Verfassung: Innenpolitische Souveränität
Im Zuge der europäischen Revolutionen gibt sich Luxemburg eine eigene Verfassung, die sich stark am liberalen belgischen Vorbild orientiert. Sie schränkt die Macht des Königs-Großherzogs ein und garantiert grundlegende Freiheitsrechte sowie die parlamentarische Mitbestimmung.
1890 – Eigene Dynastie: Die vollständige Unabhängigkeit
Mit dem Tod des niederländischen Königs Wilhelm III. erlischt die Personalunion, da das Erbfolgerecht in Luxemburg Frauen die Thronfolge verwehrt. Adolf von Nassau wird neuer Großherzog und begründet die bis heute regierende nationale Dynastie.
Autor: Britta Schlüter
Redaktion: Michèle Weber, PhD (FNR)
Infobox
- Guy Thewes: 1815 - Wie das Grossherzogtum Luxemburg entstand. In: A. Fickers, N.Franz, St. Laux (dir.), Repression, Reform und Neuordnung im Zeitalter der Revolutionen. Die Folgen des Wiener Kongresses für Westeuropa, Berlin, Lang, 2019, p. 77-101