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Das Ergebnis der Studie: Zwischen Ländern mit oder ohne automatische Indexierung gibt es keine systematischen Unterschiede in der Entwicklung der Löhne.
Vergleich zwischen Belgien und Luxemburg, Frankreich und Deutschland
Die automatischen Indexierungssysteme werden oft für eine fehlende Anpassung an den Arbeitsmarkt und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit verantwortlich gemacht. Die Uni veröffentlichte vor kurzem eine Studie, in der Luxemburg mit seinen Nachbarländern verglichen wurde: Luxemburg und Belgien haben ein automatisches Indexierungssystem für Löhne, Frankreich und Deutschland nicht.
Mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede, auch nach einem Preisschock
Im Allgemeinen zeigen die Werte, die in dieser Studie analysiert wurden, mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede zwischen den Ländern auf. Diese Beobachtung gilt sowohl für langfristige Lohnentwicklungen wie auch für dynamische Reaktionen nach einem finanziellen Schockereignis. In der Tat hält sich die Auswirkung eines Preisschocks auf die Löhne über einen kurzen Zeitraum in den vier Ländern in Grenzen, und ist nach ein paar Jahren gleich null.
Woanders nach möglichen Ursachen für Lohnstarrheit suchen
In anderen Worten: Sollte es Unterschiede in der Lohnstarrheit zwischen den einzelnen Ländern geben, dann müsste nach anderen Ursachen als den automatischen Indexierungsmechanismen gesucht werden - wie zum Beispiel den Einstiegsgehältern, sektorübergreifender Flexibilität, die variable Vergütung oder Änderungen in der sektoralen Zusammensetzung der Belegschaft.
Starrheit in der Lohnentwicklung mit einem Indexierungssystem?
Die Studie der Uni Luxemburg wurde wegen Zweifel an der Methodik einer anderen Studie ins Leben gerufen. Letztere war im Jahr 2011 von der Europäischen Kommission veröffentlicht worden. Darin wurde festgestellt, dass die Lohnentwicklung in Ländern mit dem Indexierungssystem festgefahrener und weniger empfindlich auf Faktoren wie Arbeitslosigkeit ist.
Viele internationale Organisationen wie die OECD, der IWF und die EU-Kommission hatten sich auf die 2011-Studie berufen, um Luxemburg davon zu überzeugen, den Index abzuschaffen.
Der „Observatoire de la compétitivité“ des Ministeriums für Wirtschaft hatte daraufhin eine tieferführende Analyse der potenziellen Auswirkungen der automatischen Indexierung in Auftrag gegeben.
Autor: Ministère de l’Économie
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Infobox
Die automatische Indexierung ist eine automatische Anpassung der Löhne an die Entwicklung der Verbraucherpreise. Luxemburg und Belgien nutzen ein solches System seit den zwanziger Jahren und haben es seit einigen Jahrzehnten auf alle Wirtschaftsbereiche ausgedehnt. In Deutschland hat dagegen eine Abneigung gegen alle potenziell inflationären Systeme im Jahr 1948 zu einem Verbot der Indexierung geführt. In Frankreich sind die Tarifverträge seit 1983 nicht mehr an die Indexierung gebunden. Nur der Mindestlohn ist immer noch indexiert. Wenn keine automatische Indexierung vorhanden ist, wird die Lohnanpassung durch Lohnverhandlungen erreicht. Allerdings sind diese Anpassungen dann mehr von den Verhandlungskünsten der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften abhängig.
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